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   LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13   

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https://dejure.org/2013,36839
LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13 (https://dejure.org/2013,36839)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13 (https://dejure.org/2013,36839)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. September 2013 - 3 Sa 1323/13 (https://dejure.org/2013,36839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Änderung eines Arbeitsverhältnisses in Altersteilzeitarbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 479/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Blockmodell

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Ein Vertragsangebot kann auch dann angenommen werden, wenn es auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. z. B. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 12, DB 2012, 1880; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 15, NZA 2011, 1044 ff; BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, AP ATG § 3 Nr. 21).

    Denn im Unterschied zum alten Recht ist in § 311 a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 12, DB 2012, 1880 unter Hinweis auf BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 26, BAGE 126, 264).

    Soweit die Arbeitsvertragsparteien bereits Leistungen tatsächlich erbracht haben, sind diese rückabzuwickeln (BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 12, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 56).

    Der Arbeitgeber hat deshalb die ihr zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TV ATZ: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 16, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 56 = ZTR 2012, 392)" (so wörtlich Hessisches LAG 15. Januar 2013 - 19 Sa 1020/12 - II 2 c aa der Gründe).

    Andernfalls stünde es in ihrem Belieben, ob sie den Wechsel eines Arbeitnehmers in die tarifvertraglich vorgesehene Altersteilzeit zustimmt und sie hätte es in der Hand, dem personellen Status quo durch eine entsprechende Gestaltung des Haushalts- und Stellenplans Dauer zu verleihen (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 20, NZA - RR 2012, 444 ff; vgl. zur parallelen Problematik im Befristungsrecht: BAG 09. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 33, EZA § 14 TZBFG Nr. 76).

    Diese Quote dient dazu, altersteilzeitbedingte finanzielle Mehraufwendungen des Arbeitgebers in Grenzen zu halten (vgl. bereits zum TV ATZ: BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 26 f, NZA 2007, 1236 ff; BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 22, NZA - RR 2012, 444 ff).

    Soweit der Beschäftigungsbedarf fortbesteht, obliegt es dem Arbeitgeber darüber zu befinden, ob er das Arbeitsvolumen, das zuvor dem nunmehr Altersteilzeit leistenden Arbeitnehmer zugewiesen war, auf die im Betrieb verbleibenden Mitarbeiter verteilt oder eine Ersatzkraft einstellt (vgl. zum TV ATZ: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 18, NZA - RR 2012, 444 ff).

  • LAG Hessen, 15.01.2013 - 19 Sa 1020/12

    Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Der Arbeitgeber hat deshalb die ihr zugrunde liegenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TV ATZ: BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 16, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 56 = ZTR 2012, 392)" (so wörtlich Hessisches LAG 15. Januar 2013 - 19 Sa 1020/12 - II 2 c aa der Gründe).

    Entsprechend kann sich die besondere Belastung auch in der besonders schwierigen wirtschaftlichen Lage des einzelnen Arbeitgebers und den einzuhaltenden Haushaltsauflagen ergeben (in diesem Sinne bereits Hessisches Landesarbeitsgericht 15. Januar 2013 - 19 Sa 1020/12 - II 2 c der Gründe).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Ein Vertragsangebot kann auch dann angenommen werden, wenn es auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. z. B. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 12, DB 2012, 1880; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 15, NZA 2011, 1044 ff; BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, AP ATG § 3 Nr. 21).

    Dies setzt ein rechtzeitiges, auf die Zukunft gerichtetes Angebot des Arbeitnehmers voraus (BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, NZA 2010, 1063 ff, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Annahmeerklärung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben und der Altersteilzeitarbeitsvertrag zwischen den Parteien als zustande gekommen (vgl. z. B. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 17, DB 2012, 1045 ff; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 13, NZA 2011, 1044 ff).

    Ein Vertragsangebot kann auch dann angenommen werden, wenn es auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. z. B. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 12, DB 2012, 1880; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 15, NZA 2011, 1044 ff; BAG 04. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35, AP ATG § 3 Nr. 21).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Andernfalls stünde es in ihrem Belieben, ob sie den Wechsel eines Arbeitnehmers in die tarifvertraglich vorgesehene Altersteilzeit zustimmt und sie hätte es in der Hand, dem personellen Status quo durch eine entsprechende Gestaltung des Haushalts- und Stellenplans Dauer zu verleihen (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 20, NZA - RR 2012, 444 ff; vgl. zur parallelen Problematik im Befristungsrecht: BAG 09. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 33, EZA § 14 TZBFG Nr. 76).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Diese Quote dient dazu, altersteilzeitbedingte finanzielle Mehraufwendungen des Arbeitgebers in Grenzen zu halten (vgl. bereits zum TV ATZ: BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - Rn. 26 f, NZA 2007, 1236 ff; BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 22, NZA - RR 2012, 444 ff).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Denn im Unterschied zum alten Recht ist in § 311 a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 479/10 - Rn. 12, DB 2012, 1880 unter Hinweis auf BAG 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 26, BAGE 126, 264).
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 225/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Überlastquote -

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Annahmeerklärung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als abgegeben und der Altersteilzeitarbeitsvertrag zwischen den Parteien als zustande gekommen (vgl. z. B. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 225/10 - Rn. 17, DB 2012, 1045 ff; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - Rn. 13, NZA 2011, 1044 ff).
  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2013 - 3 Sa 1323/13
    Nach der Neuregelung muss es sich daher nicht mehr um gewichtige, gleichfalls zwingende Hindernisse handeln (vgl. zu § 2 Abs. 3 TV ATZ, BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - Rn. 45, EzA ATG § 4 Altersteilzeit, Nr. 34 mit weiteren Nachweisen).
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